Spesenregelung
wps medienservice AG
September 2018
Version 5.0
2.0 Definition
Als Spesen im Sinne dieses Reglements gelten diejenigen Auslagen, die wps medienservice AG (nachfolgend wps) im Zusammenhang mit Kundenprojekten anfallen. Die Mitarbeitenden von wps sind verpflichtet, ihre Spesen im Rahmen dieses Reglements möglichst tief zu halten.
2.0 Reisespesen
Die Kilometerentschädigung beträgt CHF 1.00 / km. Andere Reisearten (Flüge, Bahn- und Busreisen, Taxifahrten, etc.) werden nach Originalbeleg verrechnet.
3.0 Reisezeiten
Für die Reisezeit wird jeweils 50% des Stundenansatzes pro Mitarbeitenden verrechnet. Die Mindestpauschale liegt bei CHF 90.00, unabhängig von Reisezeit und Distanz.
4.0 Verpflegungskosten
Sind Mitarbeitende von wps gezwungen, sich ausserhalb ihres Arbeitsplatzes bei wps zu verpflegen, werden folgende Pauschalwerte verrechnet:
Frühstück
Bei Abreisen vor 07:00 Uhr bzw. bei vorangehender Übernachtung, sofern das Frühstück in den Hotelkosten nicht inbegriffen ist.
CHF 20.00
Mittagessen
CHF 40.00
Abendessen
Bei auswärtigen Übernachtungen oder Rückkehr nach 19:30 Uhr
CHF 50.00
Kann den Mitarbeitern der wps die Möglichkeit geboten werden, sich über Mittag in der Betriebskantine des Kunden zu verpflegen, wird im Sinne einer Kostenoptimierung selbst-verständlich diese Variante gewählt.
5.0 Übernachtungskosten
Für Übernachtungen wählt wps grundsätzlich Hotels der Kategorie Mittelklasse. Die Spesen werden gegen Originalbeleg abgerechnet.
6.0 Zahlungskonditionen
30 Tage netto, zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer.
7.0 Änderung des Spesenreglements
wps behält sich das Recht vor, das Spesenreglement jederzeit anzupassen und zu ändern.