Spesenregelung

wps medienservice AG 

Sep­tem­ber 2018 

Ver­sion 5.0 

2.0 Definition  

Als Spe­sen im Sinne dieses Regle­ments gel­ten diejeni­gen Aus­la­gen, die wps medi­enser­vice AG (nach­fol­gend wps) im Zusam­men­hang mit Kun­den­pro­jek­ten anfall­en. Die Mitar­bei­t­en­den von wps sind verpflichtet, ihre Spe­sen im Rah­men dieses Regle­ments möglichst tief zu halten. 

2.0 Reisespesen 

Die Kilo­me­ter­entschädi­gung beträgt CHF 1.00 / km. Andere Reiseart­en (Flüge, Bahn- und Bus­reisen, Tax­i­fahrten, etc.) wer­den nach Orig­i­nal­be­leg verrechnet. 

3.0 Reisezeiten 

Für die Reisezeit wird jew­eils 50% des Stun­de­nansatzes pro Mitar­bei­t­en­den ver­rech­net. Die Min­dest­pauschale liegt bei CHF 90.00, unab­hängig von Reisezeit und Distanz. 

4.0 Verpflegungskosten 

Sind Mitar­bei­t­ende von wps gezwun­gen, sich ausser­halb ihres Arbeit­splatzes bei wps zu verpfle­gen, wer­den fol­gende Pauschal­w­erte verrechnet: 


Frühstück 

Bei Abreisen vor 07:00 Uhr bzw. bei vor­ange­hen­der Über­nach­tung, sofern das Früh­stück in den Hotelkosten nicht inbe­grif­f­en ist.

CHF 20.00  


Mittagessen 

CHF 40.00 


Abendessen 

Bei auswär­ti­gen Über­nach­tun­gen oder Rück­kehr nach 19:30 Uhr 

CHF 50.00  

Kann den Mitar­beit­ern der wps die Möglichkeit geboten wer­den, sich über Mit­tag in der Betrieb­skan­tine des Kun­den zu verpfle­gen, wird im Sinne ein­er Kostenop­ti­mierung selb­st-ver­ständlich diese Vari­ante gewählt. 

5.0 Übernachtungskosten 

Für Über­nach­tun­gen wählt wps grund­sät­zlich Hotels der Kat­e­gorie Mit­telk­lasse. Die Spe­sen wer­den gegen Orig­i­nal­be­leg abgerechnet. 

6.0 Zahlungskonditionen 

30 Tage net­to, zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer. 

7.0 Änderung des Spesenreglements 

wps behält sich das Recht vor, das Spe­sen­re­gle­ment jed­erzeit anzu­passen und zu ändern.